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AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
unserer Appartements/Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes.
b) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen
Appartements/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Betriebes.
c) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung
a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den
Beherbergungsbetrieb zustande.
b) Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
c) Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt.
d) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
e) Die Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des
Beherbergungsbetriebes auch bei Vetragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen, Kurtaxe
a) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Appartements/Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des
Beherbergungsbetriebes zu bezahlen. Dies gilt auch für Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Behrbergungsbetriebes an Dritte.
c) Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der
Leistungen des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und der Beherbergungsbetrieb zustimmt.
d) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4
Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann der Beherbergungsbetrieb den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch 10% anheben.
e) Für die Zahlung der Mietpreise gelten folgende Regelungen. 7 Tage nach
bestätigter Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtmietpreises
fällig und auf das Konto der Burg Freienstein zu überweisen. Der Restmietpreis ist
4 Wochen vor Mietbeginn fällig.
Erfolgt die Buchung innerhalb 4 Wochen vor Mietbeginn ist die Restzahlung 2
Wochen vor Mietbeginn fällig.
Bei Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag sofort
zu überweisen.
Bei Buchung innerhalb von 5 Tagen vor Mietbeginn ist der Betrag vor Ort vor
Übergabe des Appartements in bar zu bezahlen.
f) Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten. Diese ist vor Übergabe des
Appartements an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Die Kurtaxe wird direkt an
die Stadt Rostock weitergeleitet.
4. Rücktritt des Kunden, Stornogebühren
a) Bei Rücktritt des Kunden von dem mit Beherbergungsbetrieb geschlossenen
Vertrage bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des
Beherbergungsbetriebes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
b) Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne dadurch Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht schriftlich ausübt.
c) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Appartements/Ferienwohnungen
hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen
sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
d) Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, den ihr entstehenden Schaden zu
pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten
Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen.
e) Die Höhe der Stornierungskosten ist wie folgt gestaffelt:
- ab Buchungsbeginn bis 8 Wochen vor dem Buchungstermin - 10% des Übernachtungspreises
- ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Buchungstermin 40% des
Übernachtungspreises
- ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 70% des Übernachtungspreises
- ab 2 Wochen vor dem Buchungstermin 90% des Übernachtungspreises
5. Rücktrittrecht des Behrbergungsbetriebes
a) Sofern ein Rücktrittrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum ebenfalls
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
b) Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere nicht vom Beherbergungsbetrieb zu
verantwortenden Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes, gebucht wurden
- Der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme des Beherbergungsbetriebes den reibungslosen
Geschäftbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes
zuzurechnen ist.
6. Bereitstellung Appartements/ Ferienwohnungen, Parkplatz, -übergabe u. –
rücknahme
a) Gebuchte Appartements/ Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des
Vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
b) Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements/ Ferienwohnungen bis
spätestens 10.00 Uhr geräumt zu übergeben.
c) Es wird zu jedem Appartement/ Ferienwohnung ein Parkplatz kostenfrei zur
Verfügung gestellt. Der Parkplatz befindet sich auf dem Grundstück.
7. Haftung des Beherbergungsbetriebes
a) Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebes zurückzuführen sind. Sollten
Störungen oder Mängel an der Leistung des Beherbergungsbetriebes auftreten,
wird der Betrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu
halten
b) Für Nachrichten, Post und Warensendungen haftet der Beherbergungsbetrieb nicht.
Zudem übernehmen wir keine Zustellung, Aufbewahrung und Nachsendungen;
Schadensersatzansprüche sind hierbei ausgeschlossen.
c) Für eingebrachte Sachen vom Kunden u.a. Wertgegenstände, Bargeld haftet der
Beherbergungsbetrieb nicht.
8. Hausordnung
Jeder Besucher der Appartements/ Ferienwohnungen hat sich an die aushängende
Hausordnung zu halten.
9. Schlussbestimmungen
a) Es gilt deutsches Recht.
b) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein
oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die nichtigen oder geltendes Recht
verstoßende Bedingungen treten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen in
Kraft.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des
Beherbergungsbetriebes.
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